Tätigkeitsbereiche in Form von Belastungs- und /oder Entlastungsbeweismittelbeschaffung
Personenschutz
Neben der Exekutive ( Polizei, Militärpolizei … ) ist einzig und alleine der Berufsdetektiv
zum gewerbsmäßigen Schutz von Personen ( Personenschutz - Bodyguard ) befugt.
( bewaffneter Schutz von Personen, Begleitung von Wirtschaftsdelegationen, VIP - Schutz bei
Veranstaltungen, Sport und Freizeitaktivitäten … )
Eine Abholung gefährdeter Personen ( VIP ) mittels Oberklassefahrzeug vom Flughafen und
Escortierung in die Unterkunft ( Hotel ) ist möglich.
Berufsdetektive sind zu privaten Ermittlungen und Erhebungen in Zivil- und Strafrechtssachen berufen und
beschaffen Klienten zu Zwecken der Beweisführung Sach- und zeugenschaftliche Beweismittel. In aller Regel
arbeiten Berufsdetektive bei ihrer behördlich legitimierten Tätigkeit umsichtig, besitzen vor Gericht den Status
eines neutralen und besonders glaubwürdigen Zeugen und haben die Detektive eine gesetzliche Verschwiegen-
heitspflicht zu wahren. Aufgrund der strengen Zulassungsvoraussetzungen ( Gewerberecht ) und der umfang-
reichen Prüfungsordnung ( Rechtskunde , Kriminologie und Kriminalistik , Fachkunde wie Anzeigeabfassung,
Verhandlungstaktik und Befragungstechnik u.v.m. ) sind Berufsdetektive Professionisten im eigentümlichen
Fachgebiet, ausschließlich dem Gesetz und dem ausgesprochen hohen Berufsethos gegenüber verpflichtet.
© 2008 - 2017 SIWA - Sicherheitswache GmbH 24 h Hotline: 05265/20100 Mail: info@sicherheitswache.com
Berufsdetektive
Scheidung ( Nachweis der Eheverfehlung ) und Partnerschaftstreue
Arbeitsgerichtsverfahren insbesondere Nachweis von Entlassungsgründen
Verfahren nach dem UWG
Betrugsprozesse, Wirtschaftskriminalität und sonstige strafbare Handlungen
Schadenersatz und Mietrechtsprozesse
Durchleuchtung von Zeugen
Überpüfung einer Befangenheit von Organen der Rechtspflege
Kritische Nachprüfung von polizeilichen Ermittlungsverfahren
Pfuscherfahndung und Diebstahlbekämpfung
Intervention; Herbeiführen außergerichtlicher Lösungen
Berufsdetektive helfen zudem bei
Auffindung von Schuldnern und veruntreutem Kapital und Gütern
Aufklärung bei Verleumdung, übler Nachrede und Kreditschädigung
Hilfestellung mit Jugendlichen in Punkto Umgang, Drogen und Gegenmaßnahmen
Beschaffung von Informationen zur Entscheidungshilfe u.v.m.
Unsere Detektivkanzlei wird erst nach Prüfung eines berechtigten Interesses für Sie tätig !
Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.